Ausbildungsbeiträge für Schauspieler*innen

Reglement für das Vorsprechen

Die Friedl Wald-Stiftung in Basel entrichtet Ausbildungsbeiträ­ge an förderungsbedürftige und förderungs­würdige Studierende im Bereich Schauspiel (Grundlagen siehe «Die Stiftung und ihre Leistungen».

  1. Kandidat*innen
    1. Die Kandidat*innen haben das Schweizer Bürgerrecht oder sind seit mindestens 5 Jahren in der Schweiz wohnhaft (mass­gebend ist das Einreisedatum gemäss Ausländerausweis).
    2. Die gleiche Person kann sich max. zweimal in zwei aufeinander folgenden Jahren bewerben.
    3. Die Kandidat*innen sind im Jahr der ersten Audition nicht älter als 26 Jahre.
    4. Die Kandidat*innen sind an einer mehrheitlich von der öffentlichen Hand subventionier­ten und anerkannten Hochschule der deutschen oder französischen Schweiz im Bereich Schauspiel im Auditionsjahr als aktiv Studierende eingeschrieben. Nicht zugelassen sind Studierende der Fachrichtungen Regie, Dramaturgie, Theaterpädagogik o.ä.
    5. Zum Zeitpunkt der ersten Audition befinden sich die Kandidat*innen im 3. oder 5. Semester BA oder im 1. Semester MA. Zum Zeitpunkt der eventuellen zweiten Audition befinden sich die Kandidat*innen im 5. Semester BA oder im 1. Semester MA.
    6. Einmal jährlich wird in den entsprechenden Fachhochschulen ein Aushang zur Bewerbung für eine begrenzte Anzahl von Auditionsplätzen angebracht; ausschliesslich auf diese Aushänge können Bewerbungen erfolgen.
    7. Bei Interesse melden sich die Student*innen per mail bei der Friedl Wald-Stiftung. Diese wird individuell Vorabklärungen treffen und ggf. das weitere Procedere einleiten.
    8. Als Einsendeschluss gelten die Angaben auf dem Formular "Kurzinformation zum Versand Ihrer Unterlagen". Zu spät einge­reichte Dossiers werden nicht berücksichtigt.
  2. Vorsprechen
    1. Das Vorsprechen ist nicht öffentlich.
    2. Das Vorsprechprogramm umfasst drei unterschiedliche Aufgaben: Monologe (mindestens einen) und Dialoge (mindestens einen) in deutscher Sprache, die selbständig oder unter Anleitung erarbeitet wurden. Es beinhaltet mindestens einen Text, dessen Autor*in im Jahr 1860 oder früher geboren, sowie mindestens einen Text, dessen Autor*in im Jahr 1945 oder später geboren wurde. Die Geburtsjahre der Autor*innen müssen jeweils mindestens 30 Jahre auseinander liegen.
      Wenn Anspielpartner*innen auch Kandidat*innen sind, müssen diese im eigenen Vorsprechprogramm andere Szenen zeigen.
    3. Es stehen Tisch und Stühle zur Verfügung.
    4. Die Vorsprechzeit beträgt maximal 25 Minuten.
  3. Jury
    1. Die Jury setzt sich aus den Mitgliedern des Stiftungsrates und mehreren externen Fachleuten zusammen.
    2. Die Jurymitglieder sind nicht als Lehrpersonen an einer schwei­ze­­ri­schen Hochschule für Schauspiel tätig.
  4. Prüfungskriterien
    Der Ausbildungsstand der Kandidat*innen in Bezug auf den Lehrplan der betreffenden Schule bestimmt die Gewichtung der nach­ste­henden Kriterien:
    1. Spielbegabung
      Spielphantasie, Vorstellungsgabe, Spontaneität, Direktheit, Genauigkeit im Handeln und Sprechen, Ausdrucks­kraft und stili­sti­sches Differen­zie­rungsvermögen.
    2. Stimme/Sprache
      Lautreinheit, Artikulationsfähigkeit, Stimmumfang, Stimmkraft; Ge­stal­­­tung in Bühnensprache, evtl. Dialekt und Gesang­sstim­me.
    3. Körper/Bewegung
      Haltung, Beweglichkeit, Sinn für Bewegungsabläufe und Rhythmus.
  5. Entscheide
    Die Entscheide, die endgültig und nicht anfechtbar sind, werden schriftlich mit­geteilt und nicht begründet.
  6. Reisespesen
    Die Stiftung trägt die Reisespesen (SBB 2. Klasse) der Kandidat*innen und ihrer allfälligen Spielpartner*innen. Der Spe­sen­betrag so­wie Bank- oder Postscheckkonto für Spesen und allfällige Sti­pendien sind der Stiftung anlässlich des Vor­spre­chens mit dem abgegebenen Spesenblatt bekannt zu geben.

Basel, im Oktober 2023